Grünordnung zur Bebauungsplanung mit Umweltbericht
Berufsschulzentrum Weilheim, Landkreis Weilheim-Schongau
Auftraggeber: Stadt Weilheim i. OB
Adresse: 82362 Weilheim i.OB, Narbonner Ring
Geltungsbereich: 3,5 ha
Projektzeitraum: 2015 – 2016
Projektleitung: Andreas Rockinger, Veronika Weidemann
Bebauungsplanung: Architekturbüro Wolfgang Zach

Der Stadtrat von Weilheim i. OB hat die Aufstellung des Bebauungsplans „Berufsschulzentrum Weilheim“ mit integriertem Grünordnungsplan(GOP) und Umweltbericht beschlossen.
Hierdurch will die Stadt Weilheim die Voraussetzung für den Neubau des Berufsschulzentrums durch den Landkreis Weilheim-Schongau schaffen. Im Bereich der sog. Töllernwiesen wurde ein Standort ausgewählt, der überörtlich eine gute Verkehrsanbindung an die Bundesstraße 2 aufweist, auch vom Bahnhof fußläufig gut zu erreichen ist und die bestehende Infrastruktur der Ortsumfahrung mit begleitendem Rad- und Fußweg nutzen kann.
Die Flurstücke werden gegenwärtig als Acker genutzt und weisen keine Binnenstrukturen auf.
Sie grenzen nach an landwirtschaftliche Nutzflächen, an die Bundesstraße, eine Ortsumfahrung und einen Feldweg, der zum Naherholungsgebiet Dietlhofer See im Norden Weilheims führt.

Durch die Festsetzungen der Grünordnung wird die landschaftliche Einbindung des Planungsgrundstücks in die Umgebung gewährleistet.
Innerhalb des Schulgeländes werden Strukturen ermöglicht, die – unter Beachtung der funktionalen Anforderungen – sowohl eine hohe Gestaltungs- und Aufenthaltsqualität, als auch eine Minimierung der Auswirkungen auf die Schutzgüter sicherstellen.
Der über die Eingriffs-/ Ausgleichsbilanzierung ermittelte Ausgleichbedarf kann zu großen Teilen auf Ökokontoflächen der Stadt und des Landkreises ausgeglichen werden.